Vierfache Prüfung nach GOÄ
Nach Eingang Ihrer Abrechnungsunterlagen werden diese von geschultem Personal anhand der GOÄ gebührenrechtlich überprüft. Bei möglichen bzw. gebührenrechtlich notwendigen Veränderungen nehmen wir mit Ihnen telefonisch oder schriftlich Kontakt auf und erläutern empfohlene Verbesserungen gem.GOÄ.

Geschäftsgründer Dieter Boden (links)
im Gespräch mit einem Kunden
Während der Erstellung der Liquidationen erfolgt eine weitere Überprüfung der Abrechnungsdaten durch unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie eine EDV-basierte Prüfung auf Ziffernausschlüsse und empfohlene Ergänzungen (z.B. 3501+250 oder 605+605a)
Nach der Erstellung der Liquidationen erfolgt eine manuelle Vergleichskontrolle zwischen den eingereichten Abrechnungsunterlagen und der fertigen Liquidation. Eine Auffälligkeitsprüfung schließt noch eventuelle Ziffern- oder Erfassungsfehler aus.
Mit dieser vierfachen Überprüfung erreichen wir eine höchstmögliche Fehlerfreiheit bei der Abrechnung Ihrer erbrachten Leistungen.



