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Berechnung von Leistungen im Rahmen der Prostata-Seed-Implantation (PSI)

Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 39 vom 30.09.2005, Seite A-2659 / B-2247 / C-2123 BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer


Der Vorstand der Bundesärztekammer hat folgenden Abrechnungsempfehlungen des Ausschusses „Gebührenordnung" der Bundesärztekammer zugestimmt:

Bestrahlungsplanung vor und nach der Implantation von Prostata-Seeds, einmal je Bestrahlungsplan, analog Nr. 5840 GOÄ

Unter dem Bestrahlungsplan nach der Prostata-Seed-Implantation ist der Nachplan zu verstehen, der mit Hilfe einer Computertomographie in der Regel vier Wochen nach dem Eingriff stattfindet.
Die dazu notwendige Computertomographie ist neben der analogen Nr. 5840 GOÄ anzusetzen.
Die insgesamt zweimalige Berechnung des Bestrahlungsplans nach Nr. 5840 GOÄ analog und ggf. des Zuschlages für den Prozessrechner nach Nr. 5841 GOÄ analog im Zusammenhang mit einer PSI ist zulässig und durch die Allgemeinen Bestimmungen zur Strahlentherapie O IV. GOÄ Ziffer 3 begründet, da diese Bestrahlungsplanungen aufgrund der jeweils unterschiedlichen tatsächlichen Dosisverteilung (geänderte Energie) durchgeführt werden.

Interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie der Prostata mittels Seeds (PSI), je Fraktion, einschließlich fortlaufendem Abgleich der intraoperativen Seed-Implantation mit der präoperativen Bestrahlungsplanung, einschließlich der sich direkt anschließenden posttherapeutischen Bestimmung von Herddosen, analog Nr. 5846 GOÄ

Die Implantation von Seeds in drei Hohlnadeln entspricht einer Fraktion und führt einmal zur Berechnung der Nr. 5846 analog.
Werden Seeds in einer vom angegebenen Leistungsumfang abweichenden Anzahl (ein oder zwei) implantiert, so löst diese Implantation keinen weiteren analogen Ansatz der Nr. 5846 GOÄ aus, sondern der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand ist angemessen über den Gebührenrahmen der letzten analogen Nr. 5846 GOÄ nach § 5 Absatz 2 und 3 GOÄ zu berücksichtigen.
Die Berechnung der Nr. 5846 GOÄ analog für die PSI ist auf acht Fraktionen begrenzt.
Bei Vorliegen eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms, eines PSA-Wertes von < 10 ng/ml, eines Gleason score von < 7 und eines Prostatavolumens von < 60 ml, wird eine Seed-Implantation als eine geeignete Therapie angesehen.
Die Kosten für die Prostata-Seeds (Material) können zusätzlich – entsprechend Nachweis – in Rechnung gestellt werden.

Punktion der Prostata mit Platzierung der Hohlnadel/n zur Seedablage (Nr. 319 GOÄ)

Die Nr. 319 kann im Rahmen der Prostata-Seed-Implantation (PSI) einmal je Hohlnadel angesetzt werden.
Eine parallel durchgeführte Sonographie nach den Nrn. 410 und ggf. 420 GOÄ ist unter Beachtung der Allgemeinen Bestimmungen zu C VI. neben der Nr. 319 GOÄ für die PSI ansatzfähig.
Sowohl die durchgeführte Zystographie nach Nr. 5230 GOÄ als auch die Zystourethroskopie nach Nr. 1787 GOÄ sind neben der Nr. 319 GOÄ für die PSI ansatzfähig.
Die Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Blase nach Nr. 488 GOÄ und das Einlegen eines Harnblasenverweilkatheters oder Spülen der Harnblase über einen (liegenden) Harnblasenkatheter nach den Nrn. 1732, 1729 und 1733 GOÄ sind neben der Nr. 319 GOÄ für die PSI nicht ansatzfähig.


Unter der Rubrik "GOÄ-Ratgeber" erschienen im gleichen Ärztblatt folgende

Empfehlungen zur Prostata-Seed-Implantation

Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 39 vom 30.09.2005, Seite A-2656 / B-2244 / C-2120

Viele moderne Verfahren der Strahlentherapie, wie beispielsweise die Seed-Implantation beim Prostatakarzinom (PSI), werden von der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht abgedeckt.
Vom Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, in dem neben der Bundesärztekammer das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, das Bundesministerium des Innern (für die Beihilfe) und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) vertreten sind, wurde in der 5. Sitzung vom 8. März 2005 eine Abrechnungsempfehlung zur PSI konsentiert, die in der 6. Sitzung von der PKV aufgekündigt wurde. Die Argumentation der Vertreter der PKV, dass man die beteilig-ten Ärzte mit einer fachgruppenübergreifenden Pauschale vergüten könne, ist nicht GOÄ-konform. Nach § 4 Absatz 2 GOÄ kann der Arzt nur eigene Leistungen berechnen. Das sind Leistungen, die er selbst erbringt oder für die er Aufsicht und Weisung ausüben kann. Nach dem derzeitigen Weiterbildungsrecht kann bei der PSI weder der Strahlentherapeut den Urologen beaufsichtigen, noch vice versa. Die Leistungen sind für den anderen jeweils fachfremd. Die Bundesärztekammer hält die ge-wählten Gebührenpositionen, getrennt für die Leistung der Strahlentherapeuten und der Urologen, für sachgerecht und hat daher am 26. August 2005 der Veröffentlichung der Beschlüsse des Ausschusses „Gebührenordnung" zugestimmt (siehe Veröffentlichung der Beschlüsse des Ausschusses „Gebührenordnung" der Bundesärztekammer, die in diesem Heft des Deutschen Ärzteblattes veröffentlicht werden).
Die PSI (Low-dose-rate-Brachytherapie) ist nicht unmittelbar den in der GOÄ vorgehaltenen Leistungen nach den Nrn. 5840 bis 5846 GOÄ zuzuordnen. Die in der GOÄ genannte interstitielle Brachytherapie nach Nr. 5846 GOÄ steht für die High-doserate-Brachytherapie (HDR) mit passagerer Implantation von radioaktiven Seeds über vier bis sechs Nadeln. Bei der permanenten interstitiellen Brachytherapie der Prostata handelt es sich um eine, in der Regel ambulant durchführbare, organerhaltende, minimalinvasive strahlentherapeutische Therapievariante des lokal begrenzten Prostatakarzinoms, bei dem radioaktive Strahlenquellen (125Jod oder 103Palladium) in Form von Seeds über 15 bis 28 Hohlnadeln zum dauerhaften Verbleib in das Prostatagewebe eingebracht werden. Der zeitliche Aufwand für die Implantation der Nadeln bei der PSI ist gegenüber der HDR ungefähr sechsmal höher, weil die im Körper verbleibenden Seeds über ein Vielfaches an Nadeln implantiert werden und die Anforderungen an die Zielgenauigkeit deutlich höher sind als bei der HDR.
Der permanenten interstitiellen Brachytherapie werden gegenüber der radikalen Prostatektomie Vorteile wie der Erhalt der Potenz und der Urinkontinenz zugeschrieben. Mögliche Nachteile bestehen offenbar in urethralen Nebenwirkungen wie einer Miktionserschwernis. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kann die PSI eine sinnvolle Therapieoption darstellen, wenn es sich um Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom und günstigen Prognosefaktoren handelt. (Dr. med. Anja Pieritz)