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Mahnwesen

Wir weisen auf unseren Liquidationen i.d.R. ein Zahlungsziel von 35 Tagen aus, da der Gesetzgeber den Schuldner 30 Tage nach Erhalt der Rechnung als in Verzug sieht. Überschreitet der Schuldner unser Zahlungsziel, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren das weitere Vorgehen (Erstellung des gerichtlichen Mahnbescheides, etc.)

Über jeder Schritt im Mahnwesen erhalten Sie alle Informationen über die säumigen Zahler und Protokolle, sodass Sie den Vorgang selbst beobachten und ggf. zu Ihren Patientenunterlagen für eine Kontaktaufnahme mit dem Patienten legen können.

Das gerichtliche Mahnwesen wird von einer externen Anwaltskanzlei (100 Meter von uns entfernt), die sich auf ärztliche Forderungen spezialisiert hat, in enger Zusammenarbeit mit uns durchgeführt. Parallel dazu wird die gesamte Akte auch bei uns geführt, so dass wir sofort Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens geben können. Über eine Generalvereinbarung bleiben die Kosten des Verfahrens für Sie auf vernünftigem Niveau. Unsere Kosten sind bereits in Ihren Abrechnungsgebühren enthalten. Sie können das gerichtliche Mahnwesen jedoch auch selbst an einen Anwalt Ihrer Wahl delegieren. Alle Unterlagen werden dem beauftragten Anwalt dann kostenlos zur Verfügung gestellt.