Erstellung der Liquidationen
Die Erstellung der Liquidationen erfolgt von in dreifacher Ausfertigung. Der Patient erhält ein Original sowie einen Durchschlag der Liquidation.
Sie erhalten eine weitere Ausfertigung, sodass Sie in der Praxis jederzeit zu Rückfragen der Patienten Stellung nehmen können.
Zusammen mit der Liquidation versenden wir einen maschinenlesbaren Bankbeleg (BZÜ-Beleg) der von uns bereits fertig ausgefüllt ist und bei jeder Bank oder Sparkasse zur Bezahlung benutzt werden kann. Der Zahlungsverkehr kann dadurch beschleunigt werden und Sie erhalten Ihr Honorar schneller.
Unter nachfolgendem Link können Sie eine Musterliquidation in Euro ansehen.
Seit 1.1.2002 müssen alle Liquidationen in EURO (€) erstellt werden. Es gilt das Stichtagsprinzip, d.h. auch Leistungen aus Vorquartalen (oder Vorjahren) werden ab dem 1.1.2002 in Euro (€) liquidiert. Der Punktwert wurde hierfür auf 5,82873 Cent festgelegt.



